

Dies umfasst Verteidigungen in allen strafrechtlichen Bereichen. Von kleineren Ordnungswidrigkeitsverfahren, über Verkehrsdelikte (z.B. Trunkenheit im Straßenverkehr, Beleidigung, Nötigung), sowie Körperverletzungsdelikten und Vermögensdelikten (z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue), Betäubungsmitteldelikten und Sexualdelikten bis hin zu Tötungsdelikten.
Als auf Strafrecht spezialisiertes Anwaltsbüro setzen wir auf höchste Qualität, um hier höchsten Ansprüchen in Beratung und Vertretung gerecht zu werden.
Die Betreuung und Bearbeitung der (oftmals heiklen) Fälle im Strafrecht erfolgt persönlich und ohne jeglichen Schnörkel und Arroganz.
Ggf. ist auch die Verteidigungsübernahme als Pflichtverteidiger möglich.
Über die Tätigkeits- (Strafrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht) und Interessenschwerpunkte (Familienrecht, Arbeitsrecht) hinaus vertritt Rechtsanwalt Kai Melsheimer (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) Sie in allen juristischen Belangen.